Zweck, Geschichte

Geschichte
Die Walter, Ruedi & Emma Brändli-Stiftung wurde 1988 als Bernische Stiftung mit karitativem Zweck gegründet. Den Namen trägt sie im Andenken an ihre Gründerin, Frau Emma Brändli und deren Brüder Walter und Ruedi Brändli. Frau Emma Brändli lebte von 1890 bis 1987 in Bern im Monbijou Quartier. In ihrem Testament hat sie die Gründung der Stiftung vorgesehen und ihr beträchtliches Vermögen der Stiftung vermacht.

Zweck
Der Zweck der Walter, Ruedi & Emma Brändli-Stiftung wird in den Statuten wie folgt umschrieben:

«Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Beiträgen für die Ausbildung oder das Fortkommen durch Geburt, Unfall oder Krankheit körperlich behinderter jugendlicher Personen, welche im Kanton Bern wohnhaft sind.»

Die Erfüllung dieses Zweckes erfolgt bei natürlichen Personen bei Vorliegen von einer oder von mehreren der folgenden Behinderungen:

a)  Körperbehinderungen, wie
- cerebrale Lähmung
- Querschnittlähmung
- Polio
- Folgen von Hirnschlag
- Muskelerkrankungen

b)  Sinnesbehinderungen, wie
- Blindheit
- Sehschwäche
- Hörbehinderung
- Sprachbehinderung

c)  Neurologische Erkrankungen, wie
- multiple Sklerose

d)  Rheumaerkrankungen

e)  ADS, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (früher POS), ADHS

f)   Autismus

g)  sonstige Körperbehinderungen und Mehrfachbehinderungen

Die Mittel der Stiftung sollen jungen Menschen mit Behinderung zukommen und einen direkten Nutzen für Benachteiligte erzielen.
Die Stiftungstätigkeit ist geografisch auf die im Kanton Bern wohnhaften Personen beschränkt.

Die Stiftung gewährt auch Beiträge an Projekte. Die Stiftung unterstützt ein Projekt in der Regel höchstens über eine Dauer von 2-3 Jahren und sucht die direkte Unterstützung der jungen Menschen mit Behinderung und nicht die Übernahme von Infrastrukturkosten.

Zuwendungen an Institutionen sind möglich für Projekte für und mit Menschen mit einer Behinderung oder deren Angehörigen (Eltern).

Grundsätzlich ausgeschlossen sind Beiträge für Personen:

  • ohne Behinderung
  • mit reiner psychischer oder geistiger Behinderung
  • Personen, die das 30. Altersjahr überschritten haben
  • Personen, die nicht im Kanton Bern wohnhaft sind

Unterstützung

Die Stiftung kann somit pro Jahr einen grösseren Betrag an jüngere Menschen mit körperlicher Behinderung oder Mehrfachbehinderung, die im Kanton Bern wohnhaft sind und in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, ausrichten. Die Brändli-Stiftung arbeitet eng mit der Pro Infirmis zusammen.

Die Stiftung kann Einzelpersonen oder Projekte zum Beispiel wie folgt unterstützen.

Einzelpersonen mittels:

  • Hilfsmittel und bauliche Massnahmen. Zum Beispiel rollstuhlgerechte Anpassung der Wohnung, Treppenlift, Behindertenvelos, Anschubhilfen, Spezialrollstühle, Brillen, Hörgeräte, Anschaffung/Umbau und v.a. Überbrückungsfinanzierung von behindertengerechten Autos
  • Assistenzdienstleistungen, um den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Zum Beispiel: Entlastung von Eltern/Betreuenden, Spitex, Haushalthilfe, Begleitungsdienst, Entlastungsferien, Erholungsaufenthalt, sozialpädagogische Familenbegleitung
  • Medizinische Massnahmen. Zum Beispiel Therapien, Kuraufenthalte, Zahnbehandlung, Krankenkassenselbstbehalte, Mehrkosten der Eltern, die im Zusammenhang mit einem längeren Spitalaufenthalt des Kindes entstehen
  • Berufliche Massnahmen. Sämtliche Fördermassnahmen, die zu einer (Teil-)Integration in den Arbeitsmarkt führen, wie Schul- oder Ausbildungsaufenthalte, Stützunterricht, Startbeiträge für Geschäftsgründungen.
  • Besondere Auslagen des allgemeinen Lebensbedarfs. Umzugskosten, Anschaffung von Haushaltgegenständen, Mobiliar, Ferienaufenthalt, Freizeitaktivitäten (Tagesstruktur), Schuldensanierungen, Elternbeitrag an Sonderschulaufenthalt des Kindes
  • Überbrückung des Existenzbedarfs.

 

Projekte können unterstützt werden, welche auf eine generelle Verbesserung der Situation und Unterstützung solcher Begünstigter abzielen, insbesondere Projekte für und mit Personen mit körperlicher oder Mehrfachbehinderung, Mitfinanzierung von Entlastungsferien für Behinderte oder deren Angehöriger, Eltern-Treffen und -Wochenenden, Wohngemeinschaften, Übernahme von Kosten für Fund-Raising-Projekte.