Allgemeine Information
Finanzielle Untestützung von Personen und Projekten
Die Walter, Ruedi und Emma Brändli-Stiftung unterstützt junge Menschen mit Körperbehinderungen im Kanton Bern. Zu diesem Zweck setzt sie die Erträge aus dem Stiftungskapital ein.
Der Stiftungszweck verpflichtet uns, ausschliesslich junge Menschen mit einer Körperbehinderung zu fördern. Beiträge sind auch möglich, wenn zusätzlich eine kognitive oder psychische Beeinträchtigung vorliegt. Die Art und der Umfang der Unterstützung sind im Vergabungsreglement geregelt.
Unsere Fördertätigkeit umfasst drei Bereiche:
• Direkthilfe an Einzelpersonen
• Projektförderung
• Hindernisfreier Wohnraum
a) Direkthilfe an Einzelpersonen
Wir unterstützen Betroffene der Zielgruppe finanziell, wenn sie aufgrund von nicht gedeckten, behinderungsbedingten Zusatzkosten in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Gesuche nehmen wir in der Regel ausschliesslich über Sozialberatungsfachstellen entgegen. Diese müssen nachweisen, dass die Leistungen von Privat- und Sozialversicherungen sowie der Sozialhilfe abgeklärt und ausgeschöpft wurden. Unsere Beiträge verstehen sich als ergänzende Unterstützung.
Brauchen Sie Hilfe?
Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Sozialberatungsfachstelle, zum Beispiel an Pro Infirmis, einen regionalen Sozialdienst, einen Spitalsozialdienst oder einen EKS-Dienst. Gerne helfen wir Ihnen bei Bedarf, eine geeignete Fachstelle zu finden.
b) Projektförderung
Wir fördern Projekte, die konkrete und wirksame Angebote für junge Menschen mit Körperbehinderungen im Kanton Bern schaffen.
Nicht gefördert werden:
• Bauliche Massnahmen von stationären Einrichtungen
• Politische Grundlagenarbeit
Wir nehmen nur Gesuche von gemeinnützig anerkannten und steuerbefreiten Organisationen entgegen.
Haben Sie ein Projekt?
Prüfen Sie unser Vergabungsreglement und reichen Sie ein Gesuch ein.
c) Hindernisfreier Wohnraum
In unseren Liegenschaften vermieten wir teilweise vollständig hindernisfreie Wohnungen an Menschen mit entsprechendem Bedarf.
Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen unterstützen wir mit einer jährlichen Mietvergünstigung, sodass die Mietkosten den EL-Vorgaben entsprechen.
Suchen Sie hindernisfreien Wohnraum?
Sobald eine Wohnung frei wird, informieren wir darüber auf dieser Webseite.
