Informationen für Testatoren

Sie möchten zu Lebzeiten oder letztwillig eine Zuwendung zugunsten von Menschen mit einer Behinderung im Kanton Bern tätigen. Mit den nachfolgenden Informationen gibt Ihnen die Walter, Ruedi und Emma Brändli-Stiftung Anregungen und eine kleine Entscheidungshilfe.

Ihre Möglichkeiten

  • Direkte Spende an die Walter, Ruedi und Emma Brändli-Stiftung.

    Spendenkonto: 
    UBS AG Bern
    Kto. 540.185.M1K
    IBAN: CH73 0023 5235 5401 85M1 K
    lautend auf wr&e brändli-stiftung, Schwarztorstrasse 32, 3007 Bern.
  • Vermächtnis/Erbeinsetzung an die Walter, Ruedi und Emma Brändli-Stiftung mit der Auflage, die Spende ergänzend zum bestehenden Zweck als separaten Fonds rechnungsmässig ausgeschieden vom übrigen Stiftungsvermögen zu verwalten. Damit können die bestehenden organisatorischen Strukturen der Stiftung ausgenützt werden. Der heutige Zweck der Stiftung kann dadurch sinnvoll ausgebaut werden, so dass beispielsweise die Stiftung auch Menschen mit einer rein geistigen Behinderung unterstützen könnte.
  • Errichtung einer neuen Stiftung mit eigenem Zweck und eigenem Namen, die jedoch personell den gleichen Stif­tungsrat hat wie die Walter, Ruedi und Emma Brändli-Stiftung, so dass sich die beiden Zwecke der Stiftungen sinnvoll ergänzen und die Gesuchsbearbeitung keine zusätzliche Organisation erfordert.

Steuerliche Behandlung der Spende an eine gemeinnützige Institution

Eine Spende wird von der Stiftung bestätigt und verdankt. Vergabungen können vom Einkommen abgezogen werden. Die Höhe des Abzuges ist im Bund und im Kanton Bern auf 20% des reinen Einkommens (Einzusetzen in das Formular 5, Ziff. 5.3 der Steuererklärung des Kantons Bern) begrenzt. Somit können Sie mit Vergabungen einen guten Zweck realisieren und gleichzeitig auch Ihre Steuern reduzieren.

Wir stehen gerne für Auskünfte zu Ihrer Verfügung.