Vorgehen

Unterstützung von Einzelpersonen

Neu besteht die Möglichkeit das Gesuch digital über das Gesuchsportal der Pro Infirmis einzureichen. Der Zugang zum Gesuchsportal ist Sozialberatungsfachstellen vorbehalten. Die digitale Eingabe auf der Gesuchsplattform bringt Ihnen dann Vorteile, wenn Sie regelmässig Gesuche einreichen:

Zugang beantragen: https://casenet.proinfirmis.ch/clientaddcase.aspx?Lang=de

Zum Gesuchsportal (wenn Zugang bereits vorhanden): https://casenet.proinfirmis.ch.

Während einer Übergangsphase können Gesuche für Einzelhilfe nach wie vor über das Gesuchsformular «Einzelpersonen» beantragt und per Post oder per Mail bei uns eingereicht werden.

 

Projektunterstützung

Die Gesuchsteller/innen verwenden für ihren Antrag das Formular "Projekte". Eine digitale Eingabe über für die Gesuchsplattform ist für diese Gesuchsart (noch) nicht möglich.

Für die Einsendung des Gesuchs per Post oder Mail bitten wir Sie wie folgt vorzugehen:

  1. Füllen Sie das Gesuchsformular mit den korrekten Angaben direkt am Bildschirm aus. Mit der Tabulator-Taste können Sie von einem Feld zum Nächsten springen. Auf der rechten Formularseite finden Sie weitere Informationen zum Ausfüllen des Formulars.
  2. Speichern Sie das ausgefüllte Formular für Ihre Akten.
  3. Drucken Sie das ausgefüllte Formular entweder aus und senden es uns mit allen nötigen Beilagen per Post zu oder wandeln sie die Unterlagen in PDF-Dokumente um und senden sie uns per Mail zu.

Postadresse:

wr&e brändli-stiftung
Schwarztorstr. 32
3007 Bern

oder
Senden Sie das gespeicherte Formular mit samt allen Beilagen als PDF-Anhang per Email an
info@braendli-stiftung.ch

Beurteilungsfristen
Der Stiftungsrat entscheidet die Gesuche. Er trifft sich im Kalenderjahr 2023 an folgenden Daten:

  • 16.02.2023
  • 04.05.2023
  • 22.06.2023
  • 31.08.2023
  • 26.10.2023
  • 14.12.2023

Damit die Gesuche an der nächsten Sitzung behandelt werden können, müssen sie mindestens 1 Woche vor einem Sitzungstermin mit den vollständigen Unterlagen eingereicht werden. Gesuche, die der Stiftungsrat als dringlich wertet, werden auf Wunsch auch ausserordentlich auf dem Zirkulationsweg entschieden.